Förderantrag einreichen

ACHTUNG: Förderanträge für 2025 können noch bis 31.01.2025 gestellt werden! Die Sichtung der Anträge sowie eine Entscheidung findet im Februar statt!

Die ARCUS-Stiftung fördert Projekte, die

  • Menschen unterstützen, auch gegen den Widerstand ihrer Umgebung ein befreiendes und selbstbestimmtes Coming-out zu durchleben.
  • LSBTIQ* Menschen ein würdiges Altern in einer wertschätzenden Umgebung ermöglichen.  
  • Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIQ* Menschen bekämpfen, Vorurteile gegen diese Personengruppe abbauen und für ihre rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung eintreten.
  • für die gesundheitliche Situation von LSBTIQ* Menschen sensibilisieren.
  • dazu beitragen, Diskriminierung, Tabuisierung und Verfolgung nicht-heterosexuellen Lebens aufzuarbeiten.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass:

  • das Projekt hat einen lokalen Bezug zu Nordrhein-Westfalen hat und
  • es sich nicht um individuell lebensbezogene Einzelfallförderungen, wie Stipendien, Prozesskostenhilfen oder Lebensunterhalte handelt.

Die ARCUS-Stiftung unterstützt vor allem LSBTIQ* Projekte und queere Selbsthilfe, die eine Einbeziehung der verschiedenen LSBTIQ* Gruppierungen sicherstellen. Sie arbeitet im Rahmen der Projektförderung eng mit gemeinnützigen Organisationen für Empowerment und Akzeptanzarbeit zusammen.

Als noch relativ kleine Stiftung finanzieren wir Projekte in der Regel nur anteilig. Trotzdem kann diese Unterstützung oft den Ausschlag geben, damit Projekte überhaupt stattfinden können.

Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung durch die ARCUS-Stiftung einzureichen. Damit wir uns ein noch genaueres Bild von Ihrem Projekt machen können, senden Sie uns bitte Informationen zum Finanzplan an kontakt@arcus-stiftung.de

Förderantrag ARCUS
Antragsteller*in/Kontakt
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